Ausbildung
beginnen

Auf eigenen Beinen stehen:
Erstes Gehalt, Zusatzleistungen,
& Sozialversicherung

Durch die Mischung aus Theorie und Praxis bereitet dich die Berufsausbildung umfassend auf die Anforderungen deines zukünftigen Berufes vor und eröffnet dir vielfältige berufliche Perspektiven. Wir haben einige Punkte zusammengestellt, die dir helfen, dich optimal auf deine Ausbildung einzustellen.

Gewusst wie!

Finanzen & Ausbildung

Während der Aus­bildung er­hälst du regel­mäßig eine Aus­bildungs­ver­gütung auf dein Girokonto. Aber auch Kosten kommen dann auf dich zu, so­mit zählt jeder Euro. Darum prüfe unsere An­gebote und Tipps:

Wann immer du deine Aus­bildung be­ginnst, benötigt dein Aus­bildungs­betrieb einige An­gaben von von dir.

Dein eigenes Girokonto

Um deine Aus­bildungs­vergütung zu er­halten be­nötigst du ein eigenes Giro­konto.

Mehr zum Girokonto

Deine Steuer-ID:

Mit deiner Geburt er­halten deine Eltern auto­matisch eine Steuer­identi­fikations­nummer (Steuer-ID) für dich. Diese benötigt dein Aus­bildungs­betrieb zur Ab­führung der Lohn­steuer.

Deine Krankversicherung:

In Deut­schland gilt für alle Aus­zubildenden die Kranken­ver­sicherungs­pflicht. Du musst des­halb als Azubi eine eigene gesetz­liche Kranken­ver­sicherung ab­schließen.

Check24 Vergleich

Dein Ver­sicherungs­nummer­nach­weis
(Sozial­versicherungs­aus­weis bzw. Renten­ver­sicherungs­nummer):

Jeder Bundes­bürger erhält spätestens bei der Auf­nahme einer sozial­ver­sicherungs­pflichtigen Beschäf­tigung (z.B. Berufs­aus­bildung) - seit 2005 be­reits ab Geburt - einen Ver­sicherungs­nummer­nach­weis mit einer zwölf­stellige Ver­sicherungs­nummer, die auch als Sozial­ver­sicherungs­nummer oder Renten­ver­sicherungs­nummer bezeichnet wird.

Deutsche Rentenversicherung

Alle In­formationen auf dieser Web­seite sind all­gemeiner Art und er­heben keinen An­spruch auf Voll­ständig­keit und Richtig­keit. Sie stellen keine Rechts­beratung dar.

Oft­mals kommen mit deiner Aus­bildung auch zu­sätz­liche Kosten auf dich zu. Einige davon kannst du dir ggf. vom Arbeit­geber durch Zu­schüsse an­teilig oder ganz er­statten lassen. Für andere kannst du ggf. Berufs­aus­bildungs­bei­hilfe (BAB) be­an­tragen. Am besten klärt man diese Fragen vor Aus­bildungs­beginn.

Er­stattungen & Zu­schüsse vom Arbeit­geber:

Über­nahme der tat­säch­lichen Fahrt­kosten für den Ar­beits­weg oder durch eine Pau­schale (z. B. ein monat­liches Fahrt­geld) enbenso die Fahrten zu Berufs­schulen oder anderen Aus­bildungs­stätten
Ein Job­ticket für den ÖPVN wird eben­falls häufig an­geboten, um den täg­lichen Arbeits­weg zu er­leichtern
Unter­kunfts­kosten (wie Miete) können über­nommen oder be­­zuschusst werden, ins­besondere dann, wenn der Aus­bildungs­ort zu weit vom Wohn­ort ent­fernt ist, um täg­lich pendeln zu können
Lehr­materialien und Arbeits­mittel wie z.B. Bücher, spezielle Soft­ware oder Aus­stat­tungen, die für die Aus­bildung er­forder­lich sind

Ausbildung in der Fremde:

Unter­kunfts­kosten (wie Miete) können vom Aus­bildungs­be­trieb über­nommen oder be­zu­schusst werden, ins­besondere dann, wenn der Aus­bil­dungs­ort zu weit vom Wohn­ort ent­fernt ist, um täg­lich pendeln zu können
Die Berufs­schule befindet sich nicht immer in un­mittel­barer Nähe zum Wohn­ort. Zu­dem gibt es Aus­bildungen, bei denen Block­unter­richt statt­findet, also je­weils eine längere Phase für die theo­retische und prak­tische Aus­bil­dung vor­gesehen ist. Dabei kann es vor­kommen, dass du in einem Wohn­heim unter­ge­bracht bist.

Berufs­aus­bildungs­bei­hilfe (BAB):

Die Berufs­aus­bildungs­bei­hilfe (BAB) ist eine finan­zielle Unter­stützung des Staates für Aus­zu­bildende, die während ihrer be­trieb­lichen Aus­bildung nicht bei ihren Eltern wohnen können und einen be­stimmten Be­darf an Hilfe haben.

Infos zur BAB

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Als Aus­zubilden­der musst du grund­sätzlich Einkommen­steuern zahlen, wenn dein jähr­liches Ein­­kommen über dem Grundfrei­betrag (2024: 10.908 Euro) liegt.

Steuererklärung

Durch eine Steuer­er­klärung er­hälst du mög­licher­weise eine Rück­er­stattung von viel ge­zahlter Lohn­steuer.
Es lohnt sich oft, steuer­liche Ver­günstigungen wie Fahrt­kosten oder Wer­bungs­kosten geltend zu machen ins­besondere, wenn du weiter zum Aus­bildungs­platz oder Berufs­schule fahren musst.

Kindergeld

Kinder­geld wird für junge Er­wachsene zwischen dem 18. und voll­endeten 25. Lebens­jahr auch während deiner Aus­bildung gezahlt.
Je nach­dem kannst du mit deinen Eltern da­rüber sprechen, ob sie dir das Kinder­­geld ganz oder teil­weise zur Ver­fügung stellen.

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Vorsorge!

Mit Beginn deiner Aus­bildung auch schon an später denken.

Auch wenn das Thema Alters­vor­sorge als Azubi oft noch weit ent­fernt scheint, lohnt es sich, früh­zeitig darüber nach­zu­denken. Als Azubi be­ginnst du mit deinem ersten Ge­halt oft in die ge­setz­liche Renten­ver­sicherung ein­zu­zahlen, was die Basis deiner späteren Alters­vor­sorge bildet. Zusätz­lich gibt es ver­schiedene Möglich­keiten, wie du bereits mit kleinen Bei­trägen privat vor­sorgen kannst, etwa durch die betrieb­liche Alters­vor­sorge oder pri­vate Spar­pläne.

Früh­zeitiges Handeln bringt mehrere Vor­teile:

Du profi­tierst vom so­genannten Zinses­zins-Effekt, bei dem sich dein ein­ge­zahltes Geld im Laufe der Zeit ver­mehrt. Das Wich­tigste ist, einen Über­blick über die ver­schiedenen Op­tionen zu be­kommen und zu ver­stehen, dass auch kleine Bei­träge lang­fristig eine große Wir­kung haben können.

Diese Lei­stungen sind eine frei­willige Zah­lung des Arbeit­gebers an den Arbeit­nehmer oder Aus­­zubilden­den, die in einen Spar­ver­trag oder ein Anlage­produkt ein­ge­zahlt wird. Ziel ist es, den Arbeit­nehmer (hier den Aus­zu­bilden­den) zum Vermögens­au­fbau zu er­muntern.

Vermögenswirksame Leistungen (VL):

Die Höhe der VL-Leistungen variiert je nach Arbeit­geber. Dieser kann bis zu 40 Euro pro Monat (maximal 480 Euro jähr­lich) als vermögens­wirk­same Lei­stung leisten.
Verwendung: Diese Zahlungen müssen in einen aner­kannten Ver­trag fließen, wie z.B.: Bau­spar­ver­träge, Spar­pläne, Invest­ment­fonds oder Lebens­ver­sicherungen

Staatliche Förderung:

In der Aus­bildung kannst du auch staat­liche För­derung in Form der Ar­beit­nehmer­spar­zu­lage erhalten. Diese staat­liche För­derung kann für Spar­pläne (wie Bau­spar­ver­träge) gewährt werden, wenn das Jahres­ein­kommen des Aus­zu­bilden­den eine be­stimmte Ein­kommens­grenze nicht über­schreitet (2024: 20.000 Euro für Allein­­stehende bzw. 40.000 Euro für Verhei­ratete).
Arbeit­nehmer­spar­zulage für Bau­spar­ver­träge: Hier können bis zu 9% der ein­gezahlten Bei­träge (max. 43 Euro im Jahr) als Zu­lage vom Staat ge­währt werden.
Arbeit­nehmer­spar­zulage für Kapital­an­lagen (z.B. Fonds): Hier be­trägt die Zu­lage bis zu 20% (max. 80 Euro im Jahr).

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Die betrieb­liche Alters­vor­sorge (bAV) wird vom Arbeit­geber an­geboten. Aus­zubildende können von einer solchen Vor­sorge profi­tieren, wenn der Aus­bildungs­betrieb eine ent­sprechende Regelung dazu ge­troffen hat. Die bAV dient dazu, zusätz­lich zur gesetz­lichen Renten­ver­sicherung für eine finan­zielle Ab­sicherung im Alter zu sorgen und wird direkt über den Arbeit­geber ab­ge­wickelt.

Direktversicherung:

Der Arbeitgeber schließt eine Ver­sicherung auf das Leben des Aus­zubilden­den ab, in die dieser ein­zahlt.

Pensionskasse:

Der Arbeit­geber zahlt in eine Pensions­kasse ein, die später eine Rente oder eine ein­­malige Auszahlung ge­währt.

Pensionsfonds:

Eine Investi­tion in einen Fonds, der die Lei­stungen im Alter er­bringen soll.

Unterstützungskasse:

Der Arbeit­geber sorgt über eine eigene Kasse für die Alters­vor­sorge seiner Mit­arbeiter.

Für Aus­zubildende gelten die gleichen gesetz­lichen Rege­lungen wie für andere Arbeit­nehmer: Sie können auf Wunsch einen Teil ihres Ge­halts in die bAV ein­zahlen und von steuer­lichen Vor­teilen profi­tieren. In einigen Fällen kann der Arbeit­geber zu­sätzlich eine Förderung leisten, etwa durch frei­willige Zu­schüsse oder einen Arbeit­geber­anteil.Wichtig ist, dass Aus­zubildende bei einer bAV flexibel sind und diese auch nach Ende der Aus­bildung fort­führen oder bei einem Arbeit­geber­wechsel mit­nehmen können.

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Ein Fond­spar­plan zur Alters­vor­sorge ist eine weitere Möglich­keit für Aus­zubildende, lang­fristig für das Alter vor­zu­sorgen. Im Unter­schied zu klassischen Alters­vor­sorge­produkten wie der gesetz­lichen Rente oder der betrieb­lichen Alters­vor­sorge bietet ein Fond­spar­plan die Chance, durch regel­mäßige Ein­zahlungen in Invest­ment­fonds von den langfristigen Wachs­tums­chancen der Kapital­märkte zu profi­tieren.

Funktionsweise eines Fondsparplans:

Der Aus­zubildende zahlt regel­mäßig einen Betrag in einen oder mehrere Invest­ment­fonds ein. Diese Fonds inves­tieren das Kapital in Aktien, An­leihen oder andere Wert­papiere.
Im Verg­leich zu klas­sischen Spar­pro­dukten bieten Fonds auf­grund der breiten Streu­ung und der Möglich­keit, in wachs­tums­starke Märkte zu inves­tieren, höhere Ren­diten. Aller­dings ist auch das Risiko von Ver­lusten bei einer negativen Markt­ent­wicklung vor­handen.
Fond­spar­pläne sind flex­ibel, was die Höhe der Bei­träge und die Häufig­­keit der Ein­zahlungen angeht. Man kann auch nach der Aus­bildung weiter ein­zahlen und das Port­folio an­passen.

Vorteile eines Fondsparplans für Azubis:

Aus­zubildende haben den Vor­teil, bereits früh mit der Alters­vor­sorge zu be­ginnen und vom Zinses­zins­effekt lang­fristig zu profi­tieren.
Viele An­bieter er­möglichen es, mit ge­ringen monat­lichen Bei­trägen (ab 25 bis 50 Euro) in Fonds zu inves­tieren. Das macht es auch für Azubis mit be­grenztem Ein­kommen attrak­tiv.
Fonds können grund­sätz­lich jeder­zeit ver­kauft oder ge­wech­selt werden, was eine hohe Liqui­dität be­deutet. Aller­dings sollten Aus­zubildende sich bewusst sein, dass eine früh­zeitige Aus­zahlung den lang­fristigen Ver­mögens­auf­bau be­einträch­tigen kann.

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Absicherung!

Versicherungsschutz als Auszubildender – Ein Überblick

Als Aus­zubildender ist es wichtig, sich über den eigenen Ver­sicherungs­schutz zu in­for­mieren, um im Falle von Krank­heit, Un­fall oder anderen un­er­warteten Er­eig­nissen ab­ge­sichert zu sein. Der Versicherungs­­schutz für Azu­bis um­fasst in der Regel mehrere wichtige Be­reiche, die gesetz­lich ge­regelt sind und teil­weise auch durch private Zusatz­ver­sicherungen er­gänzt werden können.

Als Aus­zubildender bist du in der Regel in der gesetz­lichen Kranken­ver­sicherung pflicht­ver­sichert, was bedeutet, dass du von Anfang an Zu­gang zu wichtigen Gesund­heits­lei­stungen hast. So­bald du deine Aus­­bildung be­ginnst und Gehalt be­ziehst, wirst du auto­matisch Mit­glied in einer Kranken­kasse deiner Wahl, falls du noch nicht familien­ver­sichert bist. Die Bei­träge zur Kranken­ver­­sicherung werden dabei an­tei­lig von dir und deinem Arbeit­geber getragen, so­dass du mit deinem Gehalt auto­matisch in das System ein­zahlst.

In der Kranken­ver­sicherung sind viele grund­legende Lei­stungen ent­halten, wie Arzt­be­suche, Medi­ka­mente und Kranken­haus­auf­ent­halte, die für deine Gesund­heit und Ab­sicherung wichtig sind. Als Azubi hast du die Mög­lich­keit, dir eine Kranken­kasse aus­zu­suchen, die zu deinen Be­dürf­nissen passt und möglicher­weise zu­sätz­liche Lei­stungen bietet, wie Zahn­vor­sorge, Fitness­kurse oder Zu­schüsse zu Brillen und Kontakt­linsen. Die rich­tige Kranken­ver­sicherung zu finden, ist ein wich­tiger Schritt, um während der Aus­bildung gut ab­ge­sichert und ver­sorgt zu sein.

Wer ins Aus­land reist (egal ob privat oder be­ruf­lich), der braucht außer­dem eine Aus­lands­reise­kranken­ver­sicherung.

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Eine Berufs­un­fähigkeits­­versicherung ist auch für Aus­zubildende ein wichtiger Schutz, obwohl das Thema oft erst später im Berufs­leben relevant er­scheint. Diese Ver­sicherung greift, wenn du aus gesund­heit­lichen Gründen nicht mehr in der Lage bist, deinen er­lernten Beruf aus­zu­üben – und das kann, un­ab­hängig vom Alter, jeden treffen. Gerade als Azubi ist die Berufs­un­fähig­keits­ver­sicherung eine sinn­volle Ab­sicherung, denn die gesetz­liche Renten­ver­sicherung bietet in solchen Fällen nur sehr be­grenzten Schutz, und viele Azubis er­halten im Ernst­fall kaum finanzielle Unter­stützung. Ledig­lich bei einem Ar­beits- beziehungs­weise Wege­unfall hast Du als Aus­zubildende/r Schutz gegen Un­fälle und Berufs­krank­heiten über die Berufs­ge­nossen­schaft.

Der Vor­teil eines frühen Ab­schlusses: Die Bei­träge sind meist günstiger, wenn man jung und gesund ist. So sicherst du dir eine finan­zielle Grund­ab­sicherung und ver­meidest, im Fall einer Berufs­unfähig­keit ohne Ein­kommen da­zu­stehen. Ein früh­zeitiger Schutz durch eine Berufs­un­fähig­keits­ver­sicherung hilft dir, dich vor finan­ziellen Risiken zu schützen und sorgt dafür, dass du im Ernst­fall un­ab­hängig und ab­ge­sichert bleibst.

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Eine Haft­pflicht­ver­sicherung ist für Auszubildende eine sehr wichtige Ab­sicherung, die oft über­sehen wird. Sie schützt dich finan­ziell, wenn du ver­sehent­lich Schäden am Eigen­tum anderer ver­ur­sachst oder andere Per­sonen verletzt – zum Bei­spiel, wenn du einen Un­fall ver­ur­sachst oder aus Ver­sehen das Handy eines Kollegen be­schädigst. Solche Situa­tionen können schnell teuer werden, und ohne Ver­sicherung müsstest du die Kosten im schlimmsten Fall selbst tragen.

Für Azubis ist eine Haft­pflicht­ver­sicherung meist kosten­günstig und kann manch­mal sogar noch über die Familien­ver­sicherung der Eltern ab­gedeckt sein. Es lohnt sich, dies zu prüfen, um sicher­zu­stellen, dass du gut ab­gesichert bist. Mit einer eigenen Haft­pflicht­ver­sicherung bist du finanziell ge­schützt und musst dir über un­er­wartete Schaden­ersatz­forderungen keine Sorgen machen – ein beruh­igendes Plus in deiner Aus­bildungs­zeit.

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