Studium
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Wohnheim, WG & Nebenjob?

Was geht, wenn dein Studium startet, du in ein(e) Studenten-Wohn­heim oder WG ein­ziehst? Was darfst du nebenbei verdienen? Die An­tworten findest du hier:

Gewusst wie!

Finanzen & Studium

Beim Studieren zählt jeder Euro. Darum prüfe unsere kostenlosen Angebote:

Dann hast du ver­schiedene Mög­lich­keiten, um dir in deiner neuen Um­gebung ein eigenes Zu­hause ein­zu­richten:

Einzug ins Studentwohnheim:

Ein Zimmer im Wohn­heim ist oft die günstigste Wahl, die Warm­miete kostet ca. 240 Euro im Monat.
Viele Wohn­heime liegen zu­dem in der Nähe der Uni/Hoch­schule. d.h. lange Fahrten mit ÖPNV oder Rad sparst du dir. Gibt es Gemein­schafts­räume, kann man schnell & einfach Kontakte knüpfen.

Einzug in die WG:

Ein WG-Zimmer ist billiger als eine eigene kleine Wohnung. Du musst nicht alles selbst an­schaffen (Wasch­maschine, Küchen­utensilien, Staub­sauger, etc.), vieles ist zur ge­mein­samen Nutzung vor­handen.
Wenn du neu in die WG ziehst, kannst du dir deine Mit­bewohner meist nicht aus­suchen und du hast, ganz klar, weniger Privat­sphäre!
Putzen, Einkaufen, An­schaffungen machen? Du musst dich ab­sprechen und an den Plan halten!

Pendeln mit ÖPNV:

Mit dem Deutschland-Ticket kannst du den kom­pletten Nah- und Regional­ver­kehr nutzen, also alle Linien­busse, U-/S-Bahnen oder Straßen­bahnen! Für kurze Strecken also eine günstige Alter­native!

Alle In­formationen auf dieser Web­seite sind all­gemeiner Art und er­heben keinen An­spruch auf Voll­ständig­keit und Richtig­keit. Sie stellen keine Rechts­beratung dar.

Dein Giro­konto hält viele Funk­tionen für dich bereit und kostet dich nicht mehr wie ein Coffee-to-go* ... lass z.B. deine WG-Miete da­rüber via Last­schrift ein­ziehen.

Geringe Kontogebühren:

2,95 € monatliche Konto­führung*
inkl. kosten­loser Girocard* mit Debit Master­card

Online-Mobile-Banking:

deine Finanzen immer im Blick, ob zu Hause oder in der Vor­lesungs­pause
zum bar­geld­losen Be­zahlen im Ge­schäft, Cafe oder Museum via Smart­phone
Apple Pay Nutzung mit/ohne Kredit­karte mög­lich

* Gültig bis zur Voll­endung des 23. Lebens­jahrs.

Deine kosten­lose Giro­card (Debit-Mastercard)* ist ein sicheres Zahlungs­mittel und be­gleitet dich während des Studiums ...

Nutzung im Inland:

beim kosten­losen Geld­ab­heben an über 22.000 Spar­kassen-Geld­auto­maten und in vielen Super­märkten
zum bar­geld- und kon­takt­loses Be­zahlen, ins­be­sondere mit deinem Smart­phone z.B. in der Mensa

Nutzung innerhalb der EU:

zum Be­zahlen im Ge­schäft, Cafe oder im Museum
beim kosten­pflichtigen Geld­ab­heben an Geld­auto­maten von Fremd­banken

Nutzung außerhalb Europas:

eingeschränkte Akzeptanz deiner Debit-Mastercard als Zahlungs­mittel zum Be­zahlen oder Geld­ab­heben (Guthabenbasis)
Girocard bestellen

* Gültig bis zur Voll­endung des 23. Lebens­jahrs.

Mit Online-Mobile-Banking hast du beim Studium deine Aus­gaben immer im Blick! In­for­miere dich oder be­antrage das Online-Banking jetzt hier:

Study & Jobs!

Geld ver­dienen als Student: Solange die Haupt­tätig­keit dein Studium ist und dein Job eine Neben­tätig­keit, ist alles okay. Du darfst in den re­gulären Studien­zeiten (Semestern) maximal 20 Stunden pro Woche ar­beiten. Ein Semester­ferien­job ist davon aus­genommen!

Welche Möglich­keiten hast du als Student, Geld zu ver­dienen? Was ist dabei be­züg­lich der Sozial­ver­sicherung und Lohn­steuer zu be­achten?

Gering­fügige Be­schäf­tigung:

Du darfst max. 520 Euro im Monat ver­dienen, was als Gering­fügige Be­schäf­tigung zählt. Er­hälst du jeden Monat 520 Euro, darf es dann keine zu­sätz­lichen Extra­zahlungen geben, wie Ur­laubs- oder Weih­nachts­geld!
520 Euro Jobs sind steuer- und ver­sicherungs­frei hin­sicht­lich der Arbeits­losen-, Kranken-, und Pflege­ver­sicherung. Nur die Renten­ver­sicherung ist bei einem 520 Euro Job fällig.

Praktikas & Werkstudent:

Bei vielen Studien­gänge sind Praktika vor­ge­schrieben. Natür­lich kannst du immer ein frei­williges Prak­tikum ab­sol­vieren. Die Be­stimmungen in Be­zug auf Sozial­ver­sicherung und Lohn­steuer hängen davon ab, ob die ein Pflicht- oder Frei­williges Prak­tikum machst und ob unter/über 520 Euro ver­dienst!
Ein Werk­studenten­job ist eine Teil­zeit­beschäf­tigung, bei dem du max. 20 Std.pro Woche, während der regulären Studienzeit, arbeiten darfst!

Alle In­formationen auf dieser Web­seite sind all­gemeiner Art und er­heben keinen An­spruch auf Voll­ständig­keit und Richtig­keit. Sie stellen keine Rechts­beratung dar.

Kurz­fristige Be­schäf­tigungen im Rahmen der Semester­ferien

Semesterferienjob:

Außer­halb der re­gulären Studien­zeiten darfst du im Rahmen eines Semester­ferien­jobs 26 Wochen im Jahr oder 70 Arbeits­tage pro Kalender­jahr die 20-Stunden-Grenze über­schreiten.
Semester­ferien­jobs sind grund­sätz­lich sozial­versicherungs­frei, aber prinzipiell steuer­pflichtig, für die aber Frei­beträge gelten!

Voll­zeit ar­beiten + Studium:

Wenn du die Grenze von mehr als 20 Std. pro Woche dauer­haft über­schreitest ver­lierst du deinen Studenten­status. Du zählst als Arbeit­nehmer und musst die vollen Sozial­versicherungs­beiträge zahlen.
Du musst entscheiden, ob dein Studium oder dein Job im Vordergrund stehen.

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Mit einem KfW-Studien­kredit von der Spar­kasse oder dem BAFöG kannst du einen Groß­teil deiner Lebens­haltungs­kosten finan­zieren. Doch gibt es dabei Unter­schiede!

KfW-Studienkredit:

monat­liche Aus­zahlung bis zu 650 Euro, un­ab­hängig vom Ein­kommen
flexible, aber komplette Rück­zahlung!
Keine Sicher­heiten notwendig

BAföG vom Staat:

Mit dem BAföG fördert der Staat die erste Aus­bildung an berufs­bildenden Schulen, Kollegs, Aka­demien und Hoch­schulen.
Der Anspruch auf BAföG ist genau reglementiert und hängt von einigen Faktoren ab! Am besten informierst du dich hier:

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